llgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Internet-Systemvertrag
1. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Mit der Unterzeichnung des vorliegenden SaaS-Vertrages geht das Partnerunternehmen eine Vereinbarung mit der Schweizerpunkt GmbH ein, die die Bereitstellung und den Betrieb von Software-as-a-Service-Diensten umfasst. Diese Dienste beinhalten die Bereitstellung, kontinuierliche Wartung von Anwendungen, die Konfigurationen die speziell auf die Bedürfnisse des Partnerunternehmens zugeschnitten sind, sowie eventuelle zusätzliche Dienstleistungen laut den vertraglichen Vereinbarungen. Der genaue Umfang der Leistungen wird in Anhang II detailliert beschrieben und ist ein fester Bestandteil des Vertrages.
2.Kreditauskunft
Schweizerpunkt GmbH kann über das Partnerunternehmen Kreditauskünfte einholen. Das Partnerunternehmen stimmt, entsprechende Weitergabe von Daten an das Kreditauskunfts-unternehmen hiermit ausdrücklich zu. Die erhaltene Kreditauskunft wird vertraulich behandelt.
3. Entgelt / Lastschriftverfahren und Belastungsermächtigung
Für die Leistungen von Schweizerpunkt GmbH bezahlt das Partnerunternehmen die unter Ziff. II aufgeführten einmaligen Anschlusskosten sowie das monatliche Entgelt. Das nach diesem Vertrag geschuldete Entgelt ist am Tag des Vertragsabschlusses und jeweils am selben Tag des folgenden Monates monatlich im Voraus fällig. Das Partnerunternehmen anerkennt die damit verbundene Vorauszahlung. Bei einer Vertragsbeendigung während eines Vertragsjahrs unterbleiben Rückzahlungen. Das Partnerunternehmen ermächtigt Schweizerpunkt GmbH, die Entgelte im Wege des Lastschriftverfahrens soweit technisch durchführbar, anhand der eingegangen Vollmachtsformular zu beziehen. Das Partnerunternehmen ist nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Das Partnerunternehmen ist berechtigt, sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriftmandate nicht einzulösen. Sollte das definierte Konto im Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges nicht die erforderliche Deckung aufweisen, besteht für das Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung. Schweizerpunkt GmbH ist berechtigt, in diesem Fall der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren sowie im Fall von Rücklastschriften ein zusätzliches Bearbeitungsentgeld zu erheben.
4. Vertragsdauer
Vertragsbeginn ist das Datum der Unterzeichnung des Vertrages durch das Partnerunternehmen. Der Vertrag wird für die unter Ziff. II definierte Laufzeit abgeschlossen. Danach verlängert sich der Vertag um 12 Monate, wenn nicht eine Partei den Vertrag auf das Ende des jeweiligen laufenden Jahres mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten schriftlich im Voraus kündigt.
5. Hosting
Die Software kann je nach Wunsch des Kunden entweder auf einem Hosting des Kunden oder auf einem lokalen Server des Kunden an beliebigen Standorten gehostet werden. Für die Erreichbarkeit oder für die auf diesen Systemen gehosteten Daten, einschliesslich der Software oder anderer Daten, übernimmt Schweizerpunkt keine Haftung.
Alternativ kann der Kunde bei Schweizerpunkt Hosting bzw. Speicherplatz erwerben. In diesem Fall verpflichtet sich Schweizerpunkt, im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust zu treffen und unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten des Kunden zu verhindern. Schweizerpunkt führt regelmässige Backups durch, sofern diese Option gemäss Ziffer II gebucht ist.
Die Daten des Kunden bleiben während der Laufzeit des aktiven Vertrags erhalten und werden bis maximal zwei Monate nach der Kündigung des Vertrags aufbewahrt. Nach diesem Zeitraum werden die Daten sowie das genutzte Hostingvolumen gelöscht.
6. Einschränkungen und Verfügbarkeit
Anpassungen oder Änderungen an den SaaS-Diensten sowie Massnahmen zur Identifizierung und Behebung von Störungen können gelegentlich zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Solche Unterbrechungen treten nur auf, wenn sie technisch unvermeidlich sind.
Eine regelmässige Überprüfung der Kernfunktionen der SaaS-Dienste wird durchgeführt. Wartungsarbeiten finden in der Regel während der auf der Website angegebenen Geschäftszeiten statt. Im Falle schwerwiegender Fehler, die eine Nutzung der SaaS-Dienste unmöglich machen oder erheblich einschränken, beginnen die Wartungsarbeiten üblicherweise innerhalb von zwei Stunden nachdem der Fehler bekannt wird oder der Kunde den Anbieter informiert hat. Über bevorstehende Wartungsarbeiten wird der Kunde rechtzeitig informiert, um die Arbeiten so schnell wie möglich abzuschliessen. Die durchschnittliche Verfügbarkeit jedes SaaS-Dienstes beträgt im Jahresmittel 99,5%.
7. Gewährleistung
Schweizerpunkt GmbH stellt sicher, dass ihre SaaS-Dienste gemäss den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Spezifikationen funktionieren. Kunden müssen Schweizerpunkt GmbH für jegliche Ansprüche Dritter entschädigen, die sich aus den durch den Kunden bereitgestellten Daten oder deren Nutzung ergeben, sowie für alle daraus resultierenden Rechtskosten.
Wenn es einen gerechtfertigten Verdacht gibt, dass die SaaS-Dienste in einer rechtswidrigen Weise genutzt werden oder dadurch Rechte Dritter verletzt werden, darf Schweizerpunkt GmbH den Zugang sofort sperren. Dies gilt insbesondere, wenn Behörden oder Dritte dies melden. Der Kunde wird sofort über die Sperrung und deren Gründe informiert. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald kein Verdacht mehr besteht.
8. Haftungsausschluss
Schweizerpunkt GmbH übernimmt die volle Verantwortung für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen ihrerseits entstehen. Jegliche Haftung für indirekte Schäden, einschliesslich entgangener Gewinne oder Geschäftschancen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies schliesst auch Schäden ein, die durch Hilfspersonen oder Erfüllungsgehilfen von Schweizerpunkt verursacht werden, sofern nicht gesetzliche Vorschriften dem Entgegenstehen.
9. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Schweizerpunkt GmbH ist in jedem Fall auf die Höhe, der für den betreffenden Dienst geleisteten Zahlungen zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden direkt durch Schweizerpunkt oder indirekt durch ihre Beauftragten verursacht wurde. Diese Begrenzung steht unter dem Vorbehalt, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegengesetzt sind.
10. Rechte an Software, Webdesigns und Hosting
Schweizerpunkt GmbH behält alle Urheberrechte und sonstigen Eigentumsrechte an der Software und der Infrastruktur, die zur Bereitstellung der SaaS-Dienste genutzt werden. Das Partnerunternehmen erwirbt keine eigenen Rechte an der Software oder der Infrastruktur. Die Urheberrechte und sonstigen Rechte an den speziell für den Kunden erstellten Funktionen, Designs und Inhalten der SaaS-Dienste werden nicht an den Kunden übertragen.
11. Zahnarzttarif SSO – DENTOTAR®
Der Einsatz des Zahnarzttarifs SSO – DENTOTAR® durch den Kunden in unserer Software unterliegt speziellen Vertragsklauseln. Diese Zusatzvereinbarungen werden wirksam, sobald der Kunde sie annimmt und alle erforderlichen Schritte abgeschlossen hat. Sollte die Lizenz für den Zahnarzttarif SSO DENTOTAR® von der SSO entzogen oder gekündigt werden, behält sich Schweizerpunkt das Recht vor, diesen Tarif in der Software zu deaktivieren. Der Kunde wird umgehend über diese Änderung informiert. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag aufgrund dieser Änderung mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zu beenden. Überzahlte Gebühren für den Zeitraum nach der Deaktivierung werden dem Kunden anteilig zurückerstattet.
12. Datenschutz
Schweizerpunkt ist befugt, persönliche und betriebliche Daten des Kunden zu erheben und für interne Zwecke wie Marktforschung zu nutzen. Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, und anonymisierte Daten dürfen für erweiterte Zwecke genutzt werden. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten ausdrücklich einverstanden. Detaillierte Datenschutzbestimmungen finden Sie unter Schweizerpunkt DSGVO .
13. Geheimhaltung
Schweizerpunkt verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die während der Vertragsdurchführung bekannt werden, einschliesslich medizinischer Details, Geschäftsgeheimnisse oder operativer Interna des Kunden. Diese Informationen dürfen ohne spezielle Erlaubnis des Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden, ausser dies ist notwendig, um unsere vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Alle Mitarbeiter von Schweizerpunkt, die Zugriff auf vertrauliche Daten haben, sind zur Geheimhaltung verpflichtet und müssen, je nach lokalem Recht, den Anweisungen des Kunden folgen.
14. Schlussbestimmungen
(a) Der Vertrag gibt die Vereinbarung der Parteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Es bestehen keine Nebenabreden.
(b) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(c) Das Partnerunternehmen darf Forderungen von Schweizerpunkt GmbH unter diesem Vertrag nicht mit behaupteten Gegenforderungen verrechnen.
(d) Die Ungültigkeit oder Unverbindlichkeit einzelner Bestimmungen in diesem Vertrag hindern nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags als Ganzem nicht. Ungültige oder unverbindliche Bestimmungen sind durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der so ersetzten Bestimmung am nächsten kommen.
(e) Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationenüber Verträge im Internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).
(f) Für Streitigkeiten ausser oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die ausschliessliche Zuständigkeit des Handelsgerichts Zürich.